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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für 24-Stunden-Betreuung

Martins 24 Stunden Betreuung

Kapellengasse 5, 6850 Dornbirn

 

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von Martins 24 Stunden Betreuung mit Sitz in 6850 Dornbirn, Kapellengasse 5 - im Folgenden kurz „Auftragnehmer" genannt

und des Vertragspartners

- im Folgenden kurz „Auftraggeber" genannt

im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen aus der „24-Stunden-Betreuung".

 

2. 24-Stunden-Betreuung

Gegenstand dieses Bereiches ist die Vermittlung von selbstständigen Betreuungspersonen an einen Privathaushalt. Die Vermittlung von Betreuungspersonen erfolgt seitens des Auftragnehmers nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen.

 

3. Auswahl der Betreuungskraft

Der Auftragnehmer sucht unter Berücksichtigung der Anforderungen laut Bedarfsanalyse eine geeignete selbstständige Betreuungsperson aus und weist diese dem Auftraggeber zu. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass die Leistung der Personenbetreuung von einer oder mehreren verschiedenen Betreuungspersonen erbracht werden kann. Weiters erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, nicht auf eine bestimmte Betreuungsperson Anspruch zu haben. Der Auftraggeber hat innerhalb eines Zeitraumes von 8 Tagen ab Aufnahme der Tätigkeit der Betreuungsperson das Recht, Einwände gegen die Betreuungsperson zu erheben und diese schriftlich dem Auftraggeber mitzuteilen. In der Folge wird eine neue, geeignete Ersatzbetreuerin ausgewählt und neuerlich zugewiesen. Ein weiteres Widerspruchsrecht besteht seitens des Auftraggebers nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, noch vor der Unterfertigung des Vermittlungsvertrages: - ein Erstgespräch durchzuführen - den Auftraggeber umfassend über die Rahmenbestimmungen der 24-Stunden-Betreuung, gesetzlichen Grundlagen, mögliche Förderungen und Kosten aufzuklären. Nach Unterfertigung dieser Vereinbarung muss der Auftragnehmer weitere Schritte befolgen: - Im Beisein naher Angehöriger/gesetzlicher Vertreter wird die Betreuungsperson in den Haushalt der zu betreuenden Person eingeführt. - Ein Mustervertrag zwischen dem Auftraggeber und der selbständigen Betreuungsperson wird zur Verfügung gestellt, für dessen Inhalt keinerlei Haftung übernommen wird. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie selbst die Arbeitszeiten (inkl. Ruhezeiten) direkt mit der Betreuungsperson vereinbart.

 

4. Qualitätssicherung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, regelmäßige Kontrollen, welche mindestens alle 6 Monate ab der Einführung der ersten Betreuungskraft in den Haushalt, der zu betreuenden Person zu erfolgen hat, durchzuführen. Über diese Kontrolle müssen entsprechende Aufzeichnungen geführt werden und mit der zu betreuenden Person bzw. deren gesetzliche Vertreter besprochen werden. Sind Veränderungen notwendig, dann müssen diese im Einvernehmen gesetzt und zeitnah erledigt werden.

 

5. Entgelt

Für die in Punkt 3 und 4 dieser Vertragsbedingungen genannten Leistungen einschließlich der Vermittlung von Betreuungspersonen, die sich im Turnus abwechseln, wird ein pauschales Entgelt inkl. USt vereinbart. Dieser Betrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Unterfertigung dieser Vereinbarung auf das Konto des Auftragnehmers, lautend auf „Martins 24 Stunden Betreuung", zur Einzahlung zu bringen, widrigenfalls ist der Auftragnehmer zur Leistungsverweigerung berechtigt.

 

6. Vertragsbeginn – Kündigung

Mit dem Tag der Unterfertigung tritt der Vertrag in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit, unabhängig vom gewählten Tarifmodel, abgeschlossen. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen (Datum des Poststempels ist entscheidend) zum Monatsletzten, mittels eines eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit sofortiger Wirkung bei Vorliegen auch nur eines der nachstehenden Gründe schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefes aufgelöst werden: a) bei tätlichen Angriffen von der zu betreuenden Person oder deren nahen Angehörigen/Bezugspersonen oder sonstiger mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Personen gegen die Betreuungsperson und umgekehrt; b) bei Verletzung der Intimsphäre bzw. Privatsphäre der Betreuungsperson durch die zu betreuende Person oder deren nahen Angehörigen/Bezugsperson oder sonstiger mit ihr in einem Naheverhältnis stehenden Personen; c) wenn Umstände eintreten, durch die die Betreuungsperson im Zuge ihrer Leistungserbringung sich gesundheitlich oder in sonstiger Weise gefährden würde; d) wenn der Auftraggeber oder die zu betreuende Person von der Betreuungsperson Leistungen verlangt, zu deren Erbringung die Betreuungsperson nicht berechtigt ist; e) wenn die zu betreuende Person bei Bedarf an medizinischen oder pflegerischen Leistungen deren Inanspruchnahme trotz schriftlicher Aufforderung unter Hinweis auf die Folgen verweigert oder nicht veranlasst; f) Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige Vermögensdelikte der Betreuungsperson gegen den Auftraggeber oder die zu betreuende Person und umgekehrt; g) mutwillige Sachbeschädigung der Betreuungsperson im Haushalt der zu betreuenden Person oder des Auftraggebers; h) und bei unwürdiger Behandlung des Betreuungspersonals.

 

7. Haftung

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftungen für das Verhalten (z.B. Betreuungsfehler, Sachschäden, usw.) der Betreuungskraft. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Betreuungskraft die Leistungen als selbstständige/r Unternehmer/in erbringt und das Gewerbe der Personenbetreuung gemäß § 159 GewO 1994 ausübt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb bestimmter Fristen einer Betreuungskraft.

 

8. Sonstiges

Zur Verschwiegenheit über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten sind die Vertragsparteien verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich bereit, dass die angegebenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung einer guten Betreuung sowie der Qualitätssicherung dem Auftragnehmer übermittelt und von diesem verarbeitet werden dürfen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, ebenso das Abgeben von vereinbarten Schrifterfordernissen. Eine teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

9. Gerichtsstand

Gerichtsstandort für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag ist Dornbirn.

Es gilt österreichisches Recht.